Die epidemiologische Situation im Hinblick auf die Ausbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist nach wie vor dynamisch. Es ist möglich, dass neue Virusvarianten die Pandemiebekämpfung in Deutschland beeinflussen. Deshalb müssen die bestehenden Regeln (Abstand, Hygiene, Masken, Lüften) weiterhin eingehalten werden.

Dies gilt bis auf Weiteres auch für vollständig geimpfte und genesene Personen.

In Bezug auf die Masken ergeben sich gemäß der 9. Fassung des Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz - ab dem 21. Juni 2021 - folgende Regelungen:

 

  • Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen unter 35, so gilt die Maskenpflicht für alle Personen im gesamten Schulgebäude, bis der Platz im Klassenraum, im Lehrerzimmer oder im Büro erreicht ist. Im Freien und während des Unterrichts am Platz besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen.
    (Dies ist nach derzeitigem Stand ab dem 21.06.21 bei uns der Fall.)

 

  • Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen ≥ 35, sind alle Personen auf dem Schulgeländeverpflichtet, sowohl im Schulgebäude (Unterrichts-und Fachräume, Flure, Gänge und Treppenhäuser, beim Pausenverkauf, in der Mensa, im Verwaltungsbereich, im Lehrerzimmer) als auch im freien Schulgelände Maske zu tragen. Die Maskenpflicht umfasst grundsätzlich die Zeit des gesamten Schulbesuchs inklusive des Unterrichts.
PAMINA-Schulzentrum
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